Donnerstag, 30. Juni 2016

WLAN am Rathaus


In einem früheren Text hatte ich beschrieben, daß ich einige WLANs in Wiesbaden besucht hatte, und ich habe meine Erfahrungen mit diesen WLANs bzw. meine Meinung dazu dargestellt: WLANs in Wiesbaden. Das ist auch schon wieder über ein halbes Jahr her, und da wird es Zeit, sich erneut diesem Thema zu widmen. Ausserdem ist einiges passiert in dieser Zeit.

Das Thema Internet und insbesondere WLAN ist für Wiesbaden ein recht neues Thema. Zwar hatte die SPD zur Kommunalwahl 2011 folgendes in ihr Programm geschrieben:
Die SPD Wiesbaden wird prüfen, ob an markanten Orten (Hauptbahnhof, Parkanlagen, Rathaus, Freibäder) der Stadt kostenlose W-LAN-Zugänge zum Internet zur Verfügung gestellt werden können.

Quelle: Das Programm der Wiesbadener SPD, Kommunalwahl 2011, Seite 38

Aber so richtig die Kommunalpolitik bewegt hat dieses Thema dann doch nicht. Zur Kommunalwahl 2016, die ja vor wenigen Monaten erst stattfand, hatte dieses Thema an Bedeutung gewonnen und dies schlug sich in diversen Programmen und in diesen mit mehr Textzeilen nieder. Diese Vorstellungen möchte ich hier nicht wiederholen und verweise Sie deshalb auf meinen Text Kommunalwahl in Wiesbaden 2016, wo Sie dies detailliert nachlesen können.

Aber in der Zwischenzeit ist doch etwas passiert: Wiesbaden hat ein kostenlos nutzbares WLAN-Angebot erhalten, zumindest einmal am Rathaus. Die Presse berichtete auch darüber: Wiesbadener Kurier und Wiesbadener Tagblatt. Es ist also an der Zeit, sich dieses WLAN einmal anzusehen. Und da man WLANs nicht sieht, probiere ich es einfach aus. Und dies ist mein Bericht.


Mittwoch

Endlich mal ein Tag ohne Regen. Und so gehe ich zum Rathaus und (be)suche das WLAN. Zuerst mal ein Suchbild: finden Sie den Hinweis auf das WLAN am Rathaus in Wiesbaden. Hier sind die Bilder zum Suchen:

am Wiesbadener Rathaus
Sie meinen, diese Bilder sind zu klein, um darauf etwas zu erkennen? Klicken Sie bitte auf ein Bild drauf und Sie sehen das Bild in groß.

Erkennen Sie irgendwo einen Hinweis auf ein WLAN? Nein? Ich habe auch keinen gefunden. Dabei ist diese Stadt wirklich nicht schüchtern.

Verbindung zum WLAN

Es gibt aber ein öffentliches WLAN am Rathaus und es hat den Namen Wiesbaden, und so habe ich mich mein Smartphone mit diesem WLAN verbunden:
der Startbildschirm die Einstellungen WLAN einschalten verfügbare WLANs verbunden
bitte tippen Sie auf
Einstellungen
bitte tippen Sie auf
das Wort WLAN
falls AUS: bitte tippen Sie
auf den markierten Punkt
bitte tippen Sie auf
Wiesbaden
und Sie sind verbunden

und jetzt ist Ihr Smartphone mit dem Internet verbunden und verwendet dabei das WLAN, das Ihnen die Stadt Wiesbaden kostenfrei zur Verfügung stellt.

Tapferkeit

Sie können noch nicht ins Internet, erst müssen Sie den Browser Ihres Smartphones starten und einen Vertrag mit einer Ihnen vermutlich unbekannten Firma abschliessen. Starten Sie also bitte den Browser des Smartphones und schliessen Sie auf diesem Wege den Vertrag:
vorgeschalteter Eingangsbildschirm bitte lesen Sie den Vertrag genau
und setzen Sie dann das Häkchen bei
"ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen"
Vertrag wurde akzeptiert und jetzt dürfen Sie ins Internet

Sie haben jetzt die Nutzungsbedingungen akzeptiert, also einen Vertrag geschlossen. Wann wird der Vertragspartner die Waschmaschinen an Sie liefern? Sind Sie sicher, daß Sie keine Waschmaschine bestellt haben, haben Sie das schriftlich? Sie haben doch den Vertrag genau gelesen, bevor Sie das Häkchen gesetzt haben, oder?

Gehässigkeit beiseite, und ich bin auch kein Jurist, aber das ist der Vertrag, den Sie somit geschlossen haben, auch wenn Sie kein Exemplar dieses Vertrages schriftlich haben1):
Nutzungsbedingungen

1 Gestattung des Internetzugangs

Die hotsplots GmbH (nachfolgend: HOTSPLOTS) ermöglicht Endnutzern den öffentlichen Internetzugang an WLAN-Hotspots des Standortpartners . Der Endnutzer ist zur Nutzung des Internetzugangs berechtigt, wenn er diese Nutzungsbedingungen akzeptiert. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Internetzugangs.

2 Verfügbarkeit

Es besteht keine Garantie für die Verfügbarkeit von Hotspots an bestimmten Standorten und keine Verpflichtung, einmal eingerichtete Hotspots dauerhaft verfügbar zu halten. HOTSPLOTS weist ausdrücklich darauf hin, dass es im Ermessen des Standortpartners liegt, Hotspots bereitzustellen oder außer Betrieb zu nehmen. Es wird keine Verfügbarkeit bestimmter Inhalte an bestimmten Hotspots garantiert. HOTSPLOTS weist ausdrücklich darauf hin, dass Standortpartner die Möglichkeit haben, an einzelnen Hotspots Jugendschutzmaßnahmen zu ergreifen und den Zugriff auf Inhalte zu filtern. Für die Nutzung des WLAN ist ein zu IEEE 802.11g kompatibles Endgerät erforderlich. Es werden weder Mindestbandbreite noch Störungsfreiheit garantiert.

3 Verantwortung, Gefahren

HOTSPLOTS und / oder der Standortpartner sind nicht für Inhalte verantwortlich, die von dem Endnutzer oder Dritten über den Hotspot abgerufen, in das Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden. Die übertragenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch HOTSPLOTS und / oder den Standortpartner. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und auf Risiko des Endnutzers. Die Datenübertragung erfolgt ohne Verschlüsselung. Bei Bedarf muss der Endnutzer eigene Maßnahmen zur Sicherung seines Datenverkehrs ergreifen. Die Funkübertragung kann z. B. mit HOTSPLOTS VPN verschlüsselt werden.

4 Pflichten der Endnutzer

Der Endnutzer darf die Hotspots nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen benutzen. Der Endnutzer ist verpflichtet, die von HOTSPLOTS und / oder dem Standortpartner angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Endnutzerbedingungen widersprechen, insbesondere ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen. Der Endnutzer hat es zu unterlassen, bei der Nutzung eines Hotspots Straftaten zu begehen und / oder vorzubereiten, insbesondere Informationen zu verbreiten, die gem. §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, und / oder die im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, und / oder die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden und / oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Darüber hinaus hat er es zu unterlassen, zu Straftaten anzuleiten oder Gewalt zu verherrlichen oder zu verharmlosen. Der Endnutzer hat alle erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung der Hotspots über die von ihm eingesetzten IT-Systeme durch unbefugte Dritte zu treffen. Soweit der Endnutzer eine ungewollte oder missbräuchliche Nutzung eines Hotspots über ein von ihm eingesetztes IT-System feststellt, hat er HOTSPLOTS und / oder den Standortpartner unverzüglich zu unterrichten.

5 Datenschutz und Datensicherheit

Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG, TMG und BDSG werden eingehalten. Verkehrsdaten werden von HOTSPLOTS nach den gesetzlichen Vorgaben des TKG erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dies umfasst die IP-Adresse und die MAC-Adresse des Endgerätes sowie Nutzungszeit und -dauer. Darüber hinaus behalten sich HOTSPLOTS und der Standortpartner vor, Daten anonymisiert zu statistischen Zwecken auszuwerten. Die Fristen des TKG zum Löschen von Daten werden von HOTSPLOTS eingehalten. Der Datenschutzbeauftragte von HOTSPLOTS ist per E-Mail unter datenschutz@hotsplots.de erreichbar; oder postalisch unter:

hotsplots GmbH
Datenschutzbeauftragter
Rotherstr. 22
10245 Berlin

6 Sonstiges

HOTSPLOTS behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen in Zukunft zu aktualisieren. Mit jeder Nutzung des Internetzugangs erklärt sich der Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden.

Berlin, 20.11.2014

Das ist der Vertragstext, den man mir auf dem Smartphone am Mittwoch, den 22. Juni 2016 präsentiert hatte. Bei Ihnen kann das schon wieder anders sein, denn ..... lesen Sie bitte den Punkt 6 Sonstiges.

Und der Vertrag besagt, daß Sie, falls Sie sich bisher nicht an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gehalten haben, mit Abschluß dieses Vertrages (=setzen des Häkchens) verpflichten Sie sich, für die Dauer dieser Internetsitzung sich an diese Gesetze zu halten. Also bitte, das wollen wir doch für die Dauer dieses Internetzugangs auch tun, auch wenn im Gegenzug der Vertragspartner sich eigentlich zu nichts verpflichtet.


Donnerstag

Diesmal komme ich mit meinem Tablet und mache das gleiche wie am Tag zuvor: ich setze mich auf die Stufen des Rathauses, schalte das Tablet ein und verbinde dieses mit dem WLAN Wiesbaden. Und so präsentiert sich das dann auf dem Bildschirm meines Tablets:
der vorgeschaltete Eingangsbildschirm ein weiterer Teil der Nutzungsbedingungen Vertrag wurde akzeptiert

Der Bildschirm des Tablets ist zwar wesentlich grösser als der Bildschirm des Smartphones, aber der Inhalt auf dem Bildschirm sieht doch fast genau so aus.


Freitag

Ausnahmsweise regnet es immer noch nicht, also setze ich mich wieder auf die Stufen, diesmal mit meinem Notebook, und mache den nächsten Test. Auf meinem Notebook sah das so aus:
der vorgeschaltete Eingangsbildschirm es muß ordentlich geprüft werden Vertrag wurde endlich akzeptiert

Sie sehen, das sieht genauso aus wie bisher auch. Der Bildschirm hat zwar jetzt eine andere Größe und Ausrichtung, aber an einer bewährten Gestaltung ändert man so schnell doch nichts.


Entschleunigung

Jetzt müssen Sie nicht tapfer sein, sondern einfach nur Zeit mitbringen, viel Zeit. Aus dem Vertrag geht hervor, daß sich die Firma Hotsplots zu fast nichts verpflichtet, aber trotzdem will ich mal schauen, wie schnell dieser Internetzugang eigentlich ist. Dazu gibt es Internetseiten zum Messen der Zugangsgeschwindigkeit; suchen Sie einfach mal über die Suchmaschine Ihres Vertrauens nach Speedtest.

Donnerstag

Über zwei verschiedener solcher Seiten habe ich versucht, mit meinem Tablet die Geschwindigkeit der Internetverbindung zu messen. Nach ca. 30 Minuten habe ich weitere Versuche abgebrochen, denn ich wollte noch etwas arbeiten an diesem Tag. Bei einem Versuch bin ich dann doch bis zum Ende gekommen, mit diesem Ergebnis:

Ja, immerhin ca. 160 KBits/Sekunde zu meinem Tablet runter und ca. 130 KBits/Sekunde von meinem Tablet hoch, somit bin ich immerhin unter 8114 Teilnehmern auf Platz 8104 gekommen; es gibt schlechtere Ergebnisse (genau 10 Stück).

Freitag

Ich lass mich nicht entmutigen und habe es auch am nächsten Tag versucht, diesmal mit dem Notebook:

Diesmal sind zwei Tests bis zum Ende gelaufen und haben mir die angezeigten Ergebnisse geliefert: ca. 700 KBits/Sekunden bzw. ca. 280 KBits/Sekunde bei einem Test, der andere Test lieferte ca. 0,32 MBits/Sekunde (=340 KBits/Sekunde) bzw. ca. 0,37 MBIts/Sekunde (=370 KBits/Sekunde), und einen Wert für Ping von 0,75 Sekunden.



Bewertung

Womit soll ich da anfangen?

Ich fang mit etwas positivem an: es gibt ein WLAN als Angebot der Stadt Wiesbaden.

Kommen wir zu den sonstigen Punkten: woher wissen Sie, daß es hier am Rathaus ein nutzbares WLAN gibt? Klar, es stand in der Tageszeitung und Sie lesen es auch hier, aber sonst? Sofern Sie als (inländischer oder ausländischer) Gast in diese Stadt kommen, woher wissen Sie von diesem Angebot?

Ein anderer Aspekt ist die Gestaltung der jeweiligen vorgeschalteten Seiten:
Gestaltung des Eingangsbildschirms
Smartphone Tablet Notebook


Mit einem roten Pfeil habe ich den ungenutzten Platz auf dem Bildschirm markiert, mit einem blauen Pfeil den Teil des Bildschirms, der für die Präsentation des Vertrages genutzt wurde. Sie sehen viel ungenutzte Fläche, und können Sie auf dem Bildschirm den Vertrag und in dieser Größe lesen? Sind Sie sicher, daß Sie nicht doch eine Waschmaschine bestellt haben? Und was ist mit ausländischen Gästen in dieser Stadt? Ach so, die finden das WLAN eh nicht.

Und schauen Sie sich die Geschwindigkeit der Verbindung an; eine solche Geschwindigkeit hatte man vielleicht einmal in den Jahren 2003 bis 2005, und das ist schon eine Weile her. Allein ein Test auf die Geschwindigkeit dauerte schon 5 Minuten und die einzelnen Tests brachen regelmässig ab. Wie wollen Sie solch ein WLAN nutzen? In einem der Bilder taucht der Begriff Ping auf; dies ist eine Art Anklopfen an einer Seite und die angegebene Zeit ist die Zeit zwischen Abschicken des Auftrags 'Anklopfen' und der Antwort, 750ms ist grottenschlecht. Mit den gleichen Seiten habe ich auf meinem PC zu Hause die Tests wiederholt, dort dauerten die Tests ca. 20 bzw. 40 Sekunden und der Wert für Ping betrug 15ms (=0,015 Sekunden), benötigte also etwa 1/50stel der Zeit.

Wein-LAN

Vor etlichen Wochen haben wir in Erbenheim ein WLAN am Weinstand aufgebaut und betrieben; hier finden Sie die Beschreibung dieser Aktion: Wein-LAN und Wein-LAN: eine Auswertung. Wir haben nicht die organisatorischen und finanziellen Mittel einer Stadt Wiesbaden zur Verfügung, aber wir haben an diesem Tag ein WLAN aufgebaut, mit dem sich bis zu 13 Smartphones gleichzeitig verbanden. Bei dieser Lösung wurde eine Geschwindigkeit von etwa 4 MBit/Sekunde zur Verfügung gestellt, das entspricht etwa der 10fachen Geschwindigkeit des WLANs der Stadt Wiesbaden am Rathaus2).


Fazit

Diese Zahl sagen eigentlich alles:

von 8114 untersuchten WLANs belegt das WLAN am Rathaus in Wiesbaden den Platz 8104. Immerhin nicht letzter.

Die Kosten für dieses WLAN beliefen sich auf etwa 8.000€ für die Einrichtung der Technik und betragen etwa 200€ pro Monat für den laufenden Betrieb. Schade um das Geld, damit hätte man auch ein leistungsfähiges WLAN bauen können.



Anmerkungen:
1) Ich habe ein wenig gebastelt und über diese Bastelei den Vertragstext erhalten.
2) Dies wurde kritisiert, es sei zu langsam.